Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung.
Das Nennformular bitte vollständig in Druckschrift ausfüllen und unterschreiben.
Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer, Beifahrer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer)
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.
Die Teilnehmer versichern, dass
- die in dieser Erklärung gemachten Angaben richtig und vollständig sind,
- sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und
Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind,
- das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht,
- das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und
- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.
- sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) mit Anhängen, dem CIK-Reglement, den Rechts- und
Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den
einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und
Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA-, CIK und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben
und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden.
- sie gem. Vorgabe zur jeweiligen Disziplin -soweit erforderlich- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass
- Sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis
mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen,
- der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen
Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie im ISG, der RuVO,
den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den
Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten,
- sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping
Bestimmungen der FIA definiert sind.
Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen
verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber...
- den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,
- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer
permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
- der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und
Generalsekretären,
- dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen,
Geschäftsführern, Generalsekretären,
- den sonstigen DMSB Mitgliedsorganisationen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,
- dem Promotor/Serienorganisator,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der
Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträgern und
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und
Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten
Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und
Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit Abgabe dieser Erklärung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht,
Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist,
nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Entbindung von der Schweigepflicht
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche
Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich
daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber
dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem
Versicherungs-Schadensbüro. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses des DMSB. Zweck ist der Schutz der
Lizenznehmer bei Sportveranstaltungen. Dieser Verarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regionalclubs und Veranstalter nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.
Fahrer/Beifahrer mit einer Race Card
Ich erkläre mit meiner Unterschrift ausdrücklich, dass
- mir zum Zeitpunkt der Beantragung der Race Card keine gesundheitlichen Mängel oder körperlichen Behinderungen bekannt sind, die eine Teilnahme an der
Veranstaltung ausschließen,
- ich zum Zeitpunkt der Beantragung der Race Card nicht Inhaber einer anderen Fahrerlizenz (Jahreslizenz) des DMSB oder einer anderen Mitgliedsföderation
(ASN) der FIA für das laufende Jahr bin.
FREISTELLUNGSERKLÄRUNG BEI FILM-/ FOTO-PRODUKTIONEN und Datenschutzhinweise
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen
Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von seiner Person, etwaigen Begleitpersonen
oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen gegenüber dem DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regionalclubs und
dem Veranstalter. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über das Rennen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-,
Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere auch die Internet-/Facebook-Auftritte des DMSB, seiner Mitgliedsorganisationen, der ADAC Regionalclubs
und Veranstalter, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. Sendet der Teilnehmer Bildmaterial an
den Veranstalter erklärt der Teilnehmer darüber hinaus sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder
Veröffentlichung durch den DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regionalclubs und dem Veranstalter